Übergang weiterführende Schule

Übergang zu weiterführenden Schulen

 

Im ersten Halbjahr des 4. Schuljahres informiert unsere Schulleitung auf dem ersten Elternabend allgemein über das Übergangsverfahren und den Bildungsgang der SEK1, sowie über die Anforderungen der einzelnen Schulformen.

Die Stadt Bocholt ist Herausgeber einer Broschüre, in welcher die Bildungsgänge der weiterführenden Schulen in Bocholt in Grundzügen beschrieben werden. Diese Broschüre wird an alle Kinder des vierten Jahrgangs verteilt.

Beim ersten Elternsprechtag im vierten Schuljahr (November/Dezember) haben die Eltern die Möglichkeit, sich über den Leistungs- und Entwicklungsstand ihres Kindes zu informieren. Außerdem findet ein erster Austausch über die mögliche weitere Schullaufbahn zwischen Eltern und dem Klassenlehrer statt. Falls zu diesem Zeitpunkt noch kein einvernehmliches Ergebnis bezüglich der Schulform besteht, wird ein weiteres Beratungsgespräch im Januar angeboten. Zur Vorbereitung erhalten die Eltern auf Wunsch Beobachtungsbögen bzw. Kriterien, die ihnen helfen, das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten ihres Kindes genauer einschätzen zu können. Außerdem werden die Eltern auf die Tage der offenen Tür an den in Frage kommenden Schulen besonders hingewiesen.

Als Anlage zum Halbjahreszeugnis erhalten die Kinder eine begründete Empfehlung für die weiterführende Schulform. Hier empfiehlt die Klassenkonferenz (also alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer) die für das Kind geeignete Schulform.

Bei der Schulanmeldung sollen die Eltern das Halbjahreszeugnis, die begründete Empfehlung und den ausgefüllten grünen Anmeldevordruck mitbringen. Dieser wird vorab von der Stadt Bocholt an die Erziehungsberechtigten verschickt. Er sollte neben dem Erstwunsch der ausgewählten Schule auch einen Zweitwunsch enthalten.

Selbstverständlich stehen Klassenlehrerinnen, Schulleiter und Sekretariat darüber hinaus als Ansprechpartner bei Fragen zum Anmeldeverfahren oder zu Terminen auf Wunsch zur Verfügung.

Im Laufe des 5. Schuljahres laden einige weiterführende Schulen die Lehrkräfte der ehemaligen 4. Klassen zu einem Treffen bzw. einer Erprobungsstufenkonferenz ein. Die weitere schulische Laufbahn der ehemaligen Schüler kann somit verfolgt und für nachfolgende Kinder besser festgelegt werden.