Schulpflegschaft? Was ist das eigentlich?

 

Kurz und bündig:

Bei den Klassenpflegschaften, die zu Beginn eines jeden Schuljahres in den einzelnen Klassen stattfinden, werden Vorsitzende gewählt. Diese Vorsitzenden vertreten die Eltern der jeweiligen Klasse in der Schulpflegschaft, in der dann die Elternvertreter aller Klassen zusammenkommen.

Die Schulpflegschaft befasst sich in ihren Treffen mit den Interessen aller Eltern der Schule und wählt die Mitglieder für die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz vertritt dabei z.B. die Interessen an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule, berät über wichtige Angelegenheiten und hat das Recht, Anträge bei der Schulkonferenz einzubringen.

Bei der Schulkonferenz wiederum kommen dann die gewählten Elternvertreter aus der Schulpflegschaft sowie die Vertreter der Lehrerkonferenz zusammen und beraten gemeinsam über die Belange der Schule.

 

Das sind die Vorsitzenden der Schulpflegschaft im Schuljahr 2023/24:

  • Vorsitzende der Schulpflegschaft: Frau Aydin
  • Stellvertretende Vorsitzende: Frau Kamperschroer

 

Hier gibt es weitere Informationen zu den Themen Elternvertretung und Elternkontakt.

 

Auszug vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen:

 „Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird. Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Neben dem Vorstand können bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Schulkonferenz gewählt werden. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt die Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest. Wer als Vorsitzende oder Vorsitzender eines Elterngremiums nach außen auftritt, kann nicht für die Schule sprechen. Die Schule wird nach außen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter vertreten. Sie oder er ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.“